Vorlage - VO-40-ZD-21-358

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 21.11.2021 findet die Neuwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenhof statt.

Gemäß § 11 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) wird in der Gemeinde für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand für den Wahltag gebildet.

Gemäß § 12 LKWG M-V üben die Mitglieder ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Der Beschlussvorschlag zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung und einem Verpflegungsgeld soll die Bereitschaft zur Übernahme einer Funktion im Wahlvorstand fördern.

Die Wahlvorstände bestehen entsprechend § 11 LKWG M-V aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, deren Stellvertreter/in und drei bis sieben weiteren Mitgliedern, von denen einer als Schriftführer bzw. eine als Schriftführerin sowie einer Vertretung zu bestellen ist. Die Notwendigkeit der Besetzung ergibt sich aus dem Umfang der Aufgaben während der Wahlhandlungen, hierzu zählt u. a. die Einlasskontrolle, die Prüfung des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel, die Beaufsichtigung der Wahlurne und die Einhaltung der einrichtungsbezogenen Sicherheits- und Hygienevorschriften. Weiterhin müssen die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher bzw. deren Stellvertreter/innen jederzeit zur Klärung von Einzelfragen als Ansprechpartner den Wählerinnen und Wählern des Wahlbezirkes zur Verfügung stehen. Insbesondere sind Wählerinnen und Wähler mit Behinderungen bzw. ältere Wählerinnen und Wähler bei der Vorbereitung der Wahlhandlung zu unterstützen. Während der vorgegebenen Wahlzeit von 10 Stunden ist die Gewährung angemessener Pausenzeiten für alle Mitglieder des Wahlvorstandes erforderlich.

Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher entscheidet in eigener Zuständigkeit über den Einsatz der Mitglieder des Wahlvorstandes während der Wahlhandlung, über die Pausenzeiten und die Aufgabenverteilung während der Ermittlung der Wahlergebnisse. Demnach sollte das Wahllokal während der Wahlhandlung bzw. zur Ermittlung der Wahlergebnisse mit mindestens sechs Wahlhelfern besetzt werden.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in Abhängigkeit der jeweiligen Funktion bei der anstehenden Wahl am 21.11.2021 nachfolgende Aufwandentschädigungen zu zahlen. Bei der in § 14 LKWO M-V genannten Aufwandsentschädigung i. H. v. 35,00 Euro für die Vorsitzenden und 25,00 € für die weiteren Mitglieder handelt es sich um einen Mindestbetrag.

 

Funktion

Vorschlag inkl. Mindestbetrag

Entscheidung der Gemeindevertretung inkl. Mindestbetrag

Wahlvorsteher/in

80,00 Euro

 

stellv. Wahlvorsteher/in

70,00 Euro

 

Schriftführer/in

75,00 Euro

 

stellv. Schriftführer/in

70,00 Euro

 

Beisitzer/in

60,00 Euro

 

 

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, dass der Wahlvorstand für die Wahl am 21.11.2021

 

[ ] ein Verpflegungsgeld i. H. v. ________ erhält.

 

[ ] kein weiteres Verpflegungsgeld erhält.

 

(zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

X

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

170,00 €

Gesamtkosten:

600,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

12102.5013000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 28102.5249000 in Höhe von:

500,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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