Vorlage - VO-50-ZD-21-280

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 129 i. V. m. § 5 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind in einer Hauptsatzung Form, Fristen und Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung zu bestimmen.

Derzeit sieht die Hauptsatzung des Amtes Neverin vor, das Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Amtsausschusses in den Bekanntmachungstafeln der Gemeinden öffentlich bekannt gemacht werden (§ 10 Abs. 8 der Hauptsatzung des Amtes Neverin). Für die Ausschüsse des Amtes sind keine besonderen Regelungen bestimmt.

Die rechtzeitige (min. drei Tage) öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen hat in der Vergangenheit wiederholt zu Problemen geführt, was unter Umständen zur Nichtigkeit von beschlossenen Sachverhalten in einer solchen Sitzung führen kann (§ 29 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 5 KV M-V).

Um diese Fehlerquelle zu beseitigen wird vorgeschlagen, die Bekanntmachungsform für Sitzungen des Amtsausschusses und seiner weiteren Ausschüsse auf das Internet festzulegen.

 

Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Hauptsatzung in einem weiteren Punkt zu ändern.

Gem. § 143 Abs. 2 Satz der KV M-V bedürfen Verträge mit Mitgliedern des Amtsausschusses und der Ausschüsse sowie mit dem Amtsvorsteher und seinen Stellvertretern und der leitenden Verwaltungsbeamtin/ dem leitenden Verwaltungsbeamten zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch den Amtsausschuss. Gleiches gilt für Verträge, welche mit natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch eine der zuvor genannten Person vertreten werden.

Gem. § 134 Abs. 2 KV M-V i. V. m. § 22 Abs. 4 Nr. 1 KV M-V darf der Amtsausschuss derartige Angelegenheiten durch Hauptsatzung auf den Amtsvorsteher übertragen.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen bedingen sich nicht.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt § 10 Abs. 8 der Hauptsatzung des Amtes Neverin in folgenden Wortlaut zu ändern:

 

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse werden spätestens sieben Tage vor der Sitzung unter der Internetadresse https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/ öffentlich bekannt gemacht.

Auf der Startseite führt der Navigationspunkt „Das Amt – Sitzungsdienst/Bürgerinformationssystem“ zu den in § 10 Abs. 8 Satz 1 bezeichneten öffentlichen Bekanntmachungen. Für Tagesordnungspunkte, die nicht öffentlich behandelt werden sollen, gilt dies nur insoweit, als dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird.

 

 

Außerdem wird beschlossen, die Hauptsatzung des Amtes Neverin unter § 4 Abs. 2 Nr. 4 um folgende Regelung zu erweitern:

 

Der Amtsvorsteher trifft Entscheidungen nach § 134 Abs. 2 KV M-V i. V. m. § 22 Abs. 4 Nr. 1 KV M-V unterhalb der folgenden Wertgrenzen:

 

-          über die Genehmigung von Verträgen der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, sowie von Verträgen der Gemeinde mit natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vertreten werden, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, unterhalb der Wertgrenze von 600,00 € sowie bei wiederkehrenden Leistungen unterhalb der Wertgrenze von 300,00 € pro Leistungsrate.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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