Vorlage - VO-38-BO-21-539

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verladestraße als Teil der Hellfelder Straße und befindet sich auf den Flurstücken 32/2,32/5, 39/18 und 41/1 Flur 3 Gemarkung Trollenhagen.

Die Hellfelder Straße ist eine Gemeindestraße in Straßenbaulast der Gemeinde Trollenhagen.

Eigentümer der Verkehrsfläche ist die Gemeinde.

Gebaut wurde die Straße in den 50-iger Jahren und gilt damit gemäß §62 StrWG-MV öffentlich gewidmet.

Die Firma TDC beabsichtigt die Errichtung neuer Verladeinfrastruktur. 

Um den Straßenabschnitt der öffentlichen Nutzung zu entziehen ist die Einziehung dieses Teilabschnittes der Hellfelder Straße erforderlich.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Einziehung der öffentlichen Gemeindestraße Verladestraße als Teil der Hellfelder Straße im in der Anlage 1 beschriebenen Bereich.

 

Die Zulässigkeit der Nutzung durch Fahrzeuge des Betriebs- und Versorgungsdienstes soll weiterbestehen.

Das Amt Neverin wird beauftragt, die Teileiziehung gemäß § 9 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Behörde zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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Anlagen

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