Vorlage - VO-50-ZD-21-279

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Art des Verfahrens:

Das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28. Januar 2021 eröffnet Amtsausschuss neue Möglichkeiten der Beschlussfassung. Gemäß § 2 Abs. 5 dieses Gesetzes kann der Amtsausschuss Angelegenheiten einfacher Art außerhalb einer Sitzung im schriftlichen oder elektronischen Verfahren (sog. Umlaufverfahren) beschließen.

 

Die Beschlussfassung setzt voraus, dass jedes Mitglied dem Verfahren zustimmt. Die Sachentscheidung wird wie gehabt mit der erforderlichen Mehrheit nach den gesetzlichen Regelungen entschieden. Erklärungen der Amtsausschussmitglieder bedürfen der Schriftform (Rücksendung der unterschriebenen Beschlussvorlage an den Amtsvorsteher z. B. eingescannt oder fotografiert, per Fax oder per Post). Sie können im elektronischen Verfahren auch in Textform (einfache E-Mail) zugelassen werden.

 

Die nachfolgende Angelegenheit soll im schriftlichen Verfahren entschieden werden.

Erklärungen können in Textform (z. B. einfache E-Mail) oder schriftlich abgeben werden.

Dazu verwenden Sie bitte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

-          per Post an das Amt Neverin, Dorfstr. 36, 17039 Neverin oder

-          per Fax an 039608 251 26 oder

-          per E-Mail an p.hamann@amtneverin.de

 

Die Frist zur Abgabe Ihrer Erklärung endet am 18.10.2021 – 16:00 Uhr.

 

Nach Fristablauf erfolgt die Feststellung des Ergebnisses durch den Vorsitzenden des Amtsausschusses (Amtsvorsteher).

Beschlussgegenstand: Vollmachtserteilung zur Auftragsvergabe der Akustikmaßnahmen in der Grundschule "Zum Wasserturm" Neverin

Sachverhalt:

Im Haushaltsplan 2021 sind für die Grundschule „Zum Wasserturm“ in Neverin akustische Maßnahmen geplant. Auf Grund der Baumaßnahmen des Digitalpaktes in der Grundschule kam es zu einer Verzögerung der Ausschreibung für die Maßnahme. Die Maßnahme soll in der Zeit vom 28.10. bis 02.11.2021 durchgeführt werden, da in diesem Zeitraum freibewegliche Ferientage sind und dadurch die Durchführung der Maßnahme erleichtert ist und der Schulbetrieb nicht gestört wird. Da die nächste Amtsausschusssitzung erst am 02.12.2021 stattfindet, ist zu empfehlen, dem Amtsvorsteher die Vollmacht zur Auftragsvergabe im Umlaufverfahren zu erteilen. Dadurch kann nach erfolgter Ausschreibung noch rechtzeitig der Auftrag vergeben werden, um die Maßnahme im o.g. Zeitraum durchzuführen.

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

  1.    Verfahren zur Beschlussfassung

Der Beschlussfassung über diese Angelegenheit im schriftlichen Verfahren unter Zulassung der Textform (z. B. einfache E-Mail):

 

[ ] stimme ich zu.     [ ] stimme ich nicht zu.

 

  1.    Sachentscheidung

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt in seiner heutigen Sitzung, dass der Amtsvorsteher, abweichend des § 4 Abs. 2 Nr. 1 der Hauptsatzung des Amtes Neverin bevollmächtigt wird, den Auftrag für die akustischen Maßnahmen in der Grundschule „Zum Wasserturm“ in Neverin an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Auftragswert darf die Gesamtsumme von 16.000,00 € nicht übersteigen.

 

[  ] stimme ich zu. 

[  ] stimme ich nicht zu. 

[  ] Stimmenenthaltung.

 

 

Wollen Sie Ihre Erklärung nicht in Textform (z. B. einfache E-Mail), sondern schriftlich abgeben, so ist der nachfolgende Abschnitt von Ihnen auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden an das Amt Neverin, Dorfstr. 36, 17039 Neverin oder zu faxen an 039608 251 26 oder per E-Mail zu richten an p.hamann@amtneverin.de.

 

 

 

______________________________________________________

Vorname und Name (bitte leserlich in Druckschrift ausfüllen)

 

 

 

__________  ______________________________

Datum    Unterschrift Gemeindevertreter*in

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

   X  

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

16.000,00 €

Gesamtkosten:

16.000,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

21101.5231310

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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