Vorlage - VO-35-BO-21-489

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 10.03.2021 und 04.08.2021 hat die Gemeindevertretung Neverin die Umsetzung des Konzeptes zur Umgestaltung des Außenbereiches am Gemeindezentrum KTO beschlossen, dem vorausgesetzt eine baurechtliche Genehmigung und einer Fördermittelzusage.

 

Fördermittelanträge sind gestellt. Eine Fördermittelzusage liegt noch nicht vor.

Ein Antrag auf Vorbescheid wurde gestellt. Hierzu gibt es einen positiven Vorbescheid, dass Vorhaben ist planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig.

 

Aus dem Vorbescheid ergeben sich Hinweise die im Zuge des Baugenehmigungsverfahren vorzulegen sind.

Dies wären u.a.:

  1. Erarbeitung einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß § 42 Abs. 1 Naturschutzgesetzausgleichsgesetz M-V.
  2. Ausführungen zur Beschaffenheit der einzelnen Flächen sowie Angaben, wie diese entwässert werden sollen.
  3. Einhaltung der Anforderung der DIN 19731 (Verwertung von Bodenmaterial 5/1998), soweit im Rahmen der Baumaßnahme Überschussböden anfallen bzw. Bodenmaterial auf dem Grundstück auf- oder eingebracht werden soll.

 

Des Weiteren wurde daraufhin gewiesen, dass das Bauvorhaben ein Bodendenkmal berührt. Vor Umsetzung der Maßnahmen sind mit dem Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V entsprechende Maßnahmen abzustimmen.

 

Für das Baugenehmigungsverfahren ist die Hinzuziehung eines bauvorlageberechtigten erforderlich. Der Gemeinde wird daher angeraten, die erforderlichen Planungsleistungen entsprechend HOAI auszuschreiben und zu vergeben.

 

 

Für die Beauftragung der Planungsleistungen, Leistungsphase 2-8, sind insgesamt ca. 43. T€ einzuplanen.

Für das Bauantragsverfahren ist vorerst nur Erarbeitung der Leistungsphase 2-4 erforderlich.

Die Beauftragung der Leistungsphase 5-8 optional nach Vorlage der Fördermittelzusage und Baugenehmigung.

 

Für das Ausschreibungsverfahren arbeitet die Gemeindevertretung der Verwaltung die erforderlichen Zuschlagskriterien mit der entsprechenden Gewichtung zu. Eine entsprechende Vorlage ist dem Beschluss beigefügt.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Planung und Baudurchführung des Vorhabens „Umfeldgestaltung Gemeindezentrum am KTO Neverin“.

 

Die Planung ist entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen auszuschreiben.

Eine Beauftragung erfolgt vorerst nur für die Leistungsphase 2-4. Die Beauftragung der Leistungsphase 5-8 erfolgt in Abhängigkeit der Fördermittelzusage und Baugenehmigung.

 

Der Bürgermeister wird abweichend von § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 2. Änderung zur Hauptsatzung vom 18.12.2020 ermächtigt, nach Vorlage der Planungsangebote und deren Prüfung durch die Verwaltung, den Auftrag für die Erarbeitung der Lph 2-4 an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt ca. 15.000 € brutto.

 

Die weitere Planung und Baudurchführung sind in Abhängigkeit der Fördermittelzusage und Baugenehmigung für das Haushaltsjahr 2022 einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen insgesamt ca. 311.000 €.

Davon werden für die Erarbeitung der Planungsleistung 2-4 ca. 15.000 € im HH -Jahr 2021 benötigt.

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

68.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

36601.0960000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: Im Haushaltsansatz 2021 sind 68.000 € für die Pflasterfläche/Basketballfeld am KTO eingestellt. Diese Auszahlungen können für die Planung der neuen Umfeldgestaltung am KTO genutzt werden.

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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