Vorlage - VO-35-BO-21-487
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Abriss Gartenruinen (seeseitig) am Neveriner See
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neverin
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Anhörung
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03.11.2021
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Gestoppt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung möge darüber entscheiden, welche Gartenruinen am Neveriner See abzureißen sind.
Dem Amt liegen zwei Angebote (2019) zum Komplettabriss vor und ein Angebot zum Abriss von insgesamt 5 Ruinen, die sich seeseitig befinden.
Die Kosten für den komplettabriss belaufen sich auf ca. 261.800 € bzw. 128.735,75 € brutto.
Für den Abriss der 5 Gartenlauben belaufen sich die Kosten auf ca. ca. 10.800 € brutto.
Die Umsetzung der Maßnahme wird Bestandteil des Haushaltes 2022.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung, mit der Gartenanlage am Neveriner See wie folgt zu verfahren:
( ) Komplettabriss und Beräumung der Fläche
oder
( ) Abriss der seeseitigen Gartenruinen (5 Stück) und Beräumung dieser Fläche .
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2022.
Der Bürgermeister wird abweichend von § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 2. Änderung zur Hauptsatzung vom 18.12.2020 ermächtigt, nach Vorlage aller Angebote und deren Prüfung durch die Verwaltung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Diese Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt 12.000 €.
Der Auftrag ist vom Bürgermeister und einem seiner Stellvertreter auszufertigen. Die Gemeindevertretung ist in der nach Auftragserteilung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.