Eilantrag - VO-37-BO-21-274-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 03.08.2018 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven dem Antrag der Spedition Michael Rathmann e. K. (Vorhabenträger) auf Schaffung von Bauplanungsrecht auf dem Grundstück Dorfstraße 20 a, 17039 Staven OT Rossow für die Errichtung und den Betrieb einer Reitanlage zugestimmt.

 

Das Bebauungsplanverfahren ist nunmehr durch den Aufstellungsbeschluss einzuleiten.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt:

  1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt für die in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, umfassend die nachfolgenden Flurstücke
     

Gemarkung

Flur

Flurstück

Rossow

1

81/16 (TF)

92/6

92/8 (TF)

 

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Reitanlage in Rossow“.

  1. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Reiterhof“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Reitanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen.
  1.     Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
     
  2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  1.     Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festgeschrieben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

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Anlagen

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