Vorlage - VO-36-BO-21-407
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sponholz - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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22.09.2021
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Sachverhalt
Durch die PPA-Projektplanungsagentur GmbH wurde mit Datum vom 22.02.2021 der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans bei der Gemeinde Sponholz eingereicht (Anlage 1). Zeitgleich ist in diesem Zusammenhang der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
In der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 09.06.2021 hat die Gemeindevertretung in einem Grundsatzbeschluss (VO-36-BO-21-381) bereits festgelegt, dass auch dieses Vorhaben mittels Aufstellungsbeschluss offiziell eingeleitet werden soll.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich (ca. 4 ha), umfassend das nachfolgende Flurstück
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Warlin |
7 |
50 |
die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sponholz.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 4 "Solarpark Warlin I".
- Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ geändert werden.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, die PPA-Projektplanungsagentur GmbH aus Waren, zu tragen. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festgeschrieben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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132 kB
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