Vorlage - VO-36-BO-21-406

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die PPA-Projektplanungsagentur GmbH wurde mit Datum vom 22.02.2021 der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans bei der Gemeinde Sponholz eingereicht (Anlage 1).

 

In der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 09.06.2021 hat die Gemeindevertretung in einem Grundsatzbeschluss (VO-36-BO-21-381) bereits festgelegt, dass auch dieses Vorhaben mittels Aufstellungsbeschluss offiziell eingeleitet werden soll.

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung sind keine Mitglieder des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich, umfassend das nachfolgende Flurstück
     

Gemarkung

Flur

Flurstück

Warlin

7

50

 

 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Warlin I“. Das Plangebiet liegt südlich vom Ort Warlin und erstreckt sich nördlich entlang der Bahnlinie Neubrandenburg – Pasewalk. Es schließt eine insgesamt ca. 4 ha große Fläche ein.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Herstellung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, die PPA-Projektplanungsagentur GmbH aus Waren, zu tragen. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festgeschrieben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

 

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Anlagen

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