Vorlage - VO-34-BO-21-489

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Mit Schreiben vom 16.08.2021, erhalten am 01.09.2021, erfolgte die Mitteilung, dass ab 01.01.2022 die Zusatzgebühr (= Mengengebühr) für die Schmutzwasserbeseitigung um 0,43 €/m³ zu erhöhen ist. Daraus würde sich eine neue Zusatzgebühr in Höhe von 3,83 €/m³ ergeben.

 

Sofern die Gemeindevertretung der Erhöhung der Zusatzgebühr zustimmt, ist zeitgleich die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen entsprechend zu ändern.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, die Erhöhung der Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung von 3,40 €/m³ auf 3,83 €/m³ zum 01.01.2022 und die damit verbundene 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen in der vorliegenden Fassung.

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

Die Änderung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...