Vorlage - VO-36-BO-21-403

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die PNE AG wurde mit Datum vom 02.08.2021 der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans bei der Gemeinde Sponholz eingereicht (Anlage 1 + 2).

 

In der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 09.06.2021 hat die Gemeindevertretung in einem Grundsatzbeschluss (VO-36-BO-21-381) bereits festgelegt, dass auch dieses Vorhaben mittels Aufstellungsbeschluss offiziell eingeleitet werden soll (hier lag als Entscheidungsgrundlage die E-Mail der Firma AQWISO vom 12.04.2021 zu Grunde).

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung sind Herr Schulze und Herr Wuschke als Mitglieder des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt für die in der Anlage 3 dargestellten Geltungsbereiche, umfassend die nachfolgenden Flurstücke
     

Gemarkung

Flur

Flurstück

Rühlow

2

30

Rühlow

2

35

Rühlow

2

36

Rühlow

2

37

Rühlow

2

45

Rühlow

2

46

Rühlow

2

47

Rühlow

2

48/1

Rühlow

2

49

Rühlow

2

50

Rühlow

2

51/3

Rühlow

2

52/7

Rühlow

2

55/5

Rühlow

2

56

Rühlow

2

57/3

 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Rühlow“.

 

  1. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, PNE AG aus Cuxhaven zu tragen. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festgeschrieben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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