Vorlage - VO-34-BO-21-484

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der ordentlichen Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeindevertretung Neuenkirchen wurde sich in der Sitzung vom 03.05.2021 darauf geeinigt, dass trotz einer Ablehnung des LEADER Förderantrages für die Spielplätze Neuenkirchen und Ihlenfeld, die Spielgeräte trotzdem beschafft werden sollen.

 

Außerdem soll für die im Jahr 2020 erworbene Nestschaukel ein neues Gerüst beschafft werden.

 

 

Seilbahn ca. 8100€

 

Klettergerüst ca. 5500€

 

Startrampe für Seilbahn ca. 3700€

 

Gerüst für Nestschaukel ca. 2000€

 

Montage + Fallschutz ca. 5000€

 

 

 

Nach vorläufigen Angeboten belaufen sich die Kosten für die Geräte inkl. Montage auf ca. 25.000,00€

Eingeplant wurden 20.000,00€

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Beschaffung von neuen Spielgeräten für die Spielplätze Neuenkirchen und Ihlenfeld im Wert von max. 25.000,00€

Seilbahn (Ihlenfeld)

Klettergerüst (Neuenkirchen)

Startrampe für Seilbahn (Ihlenfeld)

Gerüst für Nestschaukel (offen)

Montage + Fallschutz (für beide Ortslagen)

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, abweichend von §6 der Hauptsatzung die Vergabe durchzuführen und erforderlichen Aufträge bis zu einer maximalen Gesammtsumme von 25.000,00€ auszulösen.

 

Das Amt Neverin wird beauftragt eine Ausschreibung für die Spielgeräte und die Montage durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  x   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

20.000,00 €

Gesamtkosten:

  25.000,00€

im Produktsachkonto ( PSK ):

42401.0829000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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