Vorlage - VO-36-BO-21-393

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Fa. Müller-Rohrreinigung GmbH wurde im Zeitraum vom 16.07.-19.07.21, in der Ortslage Warlin, mit dem Auftrag betraut, die Regenwasserleitungen im Bereich Am Gutshaus - über die Parkstraße - bis hin zum Auslaufbauwerk zu reinigen und einer optischen Bestandsaufnahme zu unterziehen. Die Beauftragung erfolgte im Rahmen der Gefahrenabwehr bei Überschwemmungen. Die Anwohner der Parkstraße zeigten wiederholt, die nicht funktionierende Regenwasserleitung an und hatten, bedingt durch Starkregenfälle, mit teilweisen Überschwemmungen ihrer Grundstücke zu tun. Die Fa. Rohrmüller war der einzige Fachbetrieb im näheren, wirschaftlich vertretbaren Umfeld, der sofort handeln konnte. Die Leistungen der Fa. Müller sind in beiliegender Rechnungskopie aufgeführt.

Der Haushaltsansatz für die Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze war mit nur 5000,00 € veranschlagt. Da die Mittel bereits ausgeschöpft sind, ist eine überplanmäßige Ausgabe nötig. Dieser Beschluss, ist von der Gemeindevertretung zu fassen.   

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt die überplanmäßige Ausgabe, in Höhe von 5.070,00 €, für die Instandhaltung der Regenwasserleitung in Warlin. 

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Finanz. Auswirkung

 

  5070,00 € 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

    X 

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

5.070,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 54100.5232900 in Höhe von:

5.000,00 €

Bemerkungen: Finanzierung über Einsparungen bei der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung möglich

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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