Vorlage - VO-40-BO-21-351

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch ein öffentliches Inserat im Internet hat die Gemeinde davon Kenntnis erlangt, dass auf der Fläche des ehem. Kuh- bzw. Bullenstalls in Gevezin Baufreiheit und die Errichtung von Bungalows geplant sind.
Diese Entwicklung nimmt die Gemeinde zum Anlass, den bestehenden Bebauungsplan Bebauungsplans Nr. 6 „Gevezin“ der Gemeinde Blankenhof zur Erhaltung des baukulturellen Ortsbildes zu ändern. Vor diesem Hintergrund besteht für die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplans ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB.

Mit diesem Beschluss wird das Bauleitplanverfahren formal eingeleitet, § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
Er dient ferner als Grundlage für eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB.

Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde eine Veränderungssperre beschließen, um während der Planaufstellung, d. h. vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans, Veränderungen im Plangebiet vorzubeugen, die den beabsichtigten künftig Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehen. Voraussetzung dafür ist der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans. Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 6 „Gevezin“ der Gemeinde Blankenhof wird hiermit in gleicher Sitzung der Gemeindevertretung gefasst.

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Gevezin“ der Gemeinde Blankenhof soll eine Veränderungssperre beschlossen werden.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6.

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Herr Kappenberg von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:

 

Aufstellungsbeschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die Einleitung des Baubauunsplanverfahrens zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 6 „Gevezin“.
  2. Planungsziel ist die Anpassung der Festsetzungen (insbesondere die Höhe baulicher Anlagen) und der örtlichen Bauvorschriften an die bestehende Bebauung.
  3. Die Aufstellung der Bebauungsplan-Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
  4. Der Geltungsbereich umfasst die im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Flächen.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Veränderungssperre:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Gevezin“ der Gemeinde Blankenhof.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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