Vorlage - VO-36-BO-21-392
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Spielplatzes einschließlich Einfriedung auf dem Gelände der Feuerwehr/des Gemeindezentrums in Sponholz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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22.09.2021
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Sachverhalt
Auf Wunsch der Gemeinde und Initiative der Einwohner soll auf dem Gelände des Gemeindezentrums/der Feuerwehr ein neuer Spielplatz entstehen.
Dafür vorgesehen ist eine Teilfläche hinter der Turnhalle. (Siehe Anhang).
Laut Information des Bürgermeisters ist die Fläche des Spielplatzes einzufrieden, damit kein unbefugter Zutritt zum Feuerwehrgelände/Gemeindezentrum erfolgt. Die Einfriedung soll noch vor Errichtung des Spielplatzes erfolgen, so die Aussagen des Bürgermeisters.
Der jetzige Standort, am Dorfteich, ist für einen Spielplatz ungeeignet. Die Fläche am Dorfteich soll umgestaltet werden. Dazu soll eine Anfrage um Zusammenarbeit an die Fachhochschule NB gestellt werden.
Entsprechende Fördermittel sind einzuwerben.
Zur Gestaltung des Spielplatzes wird sich der Bauausschuss mit dem Amt Neverin/Fachbereich Bau und Ordnung in Verbindung setzen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz fasst den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Spielplatzes sowie deren Einfriedung auf dem Gelände der Feuerwehr/des Gemeindezentrums Sponholz entsprechend beigefügter Anlage.
Die Einfriedung des Spielplatzes ist auf Wunsch der Gemeinde noch im Jahre 2021 vorzunehmen.
Der Bürgermeister wird abweichend von § 6 Abs. 1 Nr.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Sponholz vom 14.11.2019 ermächtigt, nach Angebotseinholung und – Prüfung durch die Verwaltung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Diese Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt 10.000 €.
Der Auftrag ist vom Bürgermeister und einem seiner Stellvertreter auszufertigen.
Die Gemeindevertretung ist in der nach Auftragserteilung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.
Für die Vergabe sind die einschlägigen Vergabebestimmungen einzuhalten.
Zur Gestaltung des Spielplatzes in Sponholz erfolgt eine Abstimmung zwischen der Gemeinde/Bauausschuss und der Verwaltung.
Für das Vorhaben sind entsprechende Fördermittel einzuwerben.
Finanz. Auswirkung
Für den Haushalt 2021 wurden 10.000 € eingeplant. Laut Fördermittelbeantragung sollte von 20.000 € ausgegangen werden.
Haushaltsrechtliche Auskwirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirsam |
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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