Vorlage - VO-37-ZD-21-263-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 20.04.2021 wurden durch die Gemeindevertretung Staven nachfolgende Aufwandsentschädigungen für die Wahlhelfer in den beiden Urnenwahllokalen in der Gemeinde Staven anlässlich der verbundenen Bundes- und Landtagswahlen M-V beschlossen:

 

Funktion

Entscheidung der Gemeindevertretung

Wahlvorsteher/in

80,00 €

Schriftführer/in

75,00 €

stellv. Wahlvorsteher/in

70,00 €

stellv. Schriftführer/in

70,00 €

Beisitzer/in

60,00 €

 

Zusätzlich wurde ein Verpflegungsgeld in Höhe von 50,00 € je Wahllokal beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 02.06.2021 wurde der Gemeindewahlleiter des Amtes Neverin, unter Hinweis auf den § 68 Abs. 2 BWO (erforderliche Mindeststimmenabgabe von 50 Wählern je Wahlbezirk) und der vermutlich höheren Briefwahlquote im Gegensatz zu den Vorjahren, durch den Kreiswahlleiter dazu aufgefordert, die beiden Wahlbezirke in der Gemeinde Staven zusammenzulegen.

Sodann wurde entschieden, den nach Wahlberechtigten kleineren Wahlbezirk Staven/2 (Rossow) dem Wahlbezirk Staven/1 (Staven) anzugliedern, was zur Folge hat, dass zu den verbundenen Bundes- und Landtagswahlen am 26.09.2021 nur ein Wahlbezirk mit nur einem Wahllokal in der Gemeinde Staven besteht.

 

Durch Herrn Böhm wurde daher angeregt, die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer zu erhöhen, da nunmehr mit einem höheren Wähleraufkommen im einzig verbliebenden Wahllokal zu rechnen ist.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt, den Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Staven (VO-37-ZD-21-263) vom 20.04.2021 in der Höhe der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung wie folgt zu ändern:

 

Funktion

Entscheidung Gemeindevertretung vom 20.04.2021

Erhöhung Aufwandsentschädigung um (Vorschlag)

Funktionsbezogene Aufwandsentschä-digung inkl. Erhöhung

Wahlvorsteher/in

80,00 €

15,00 €

95,00 €

Schriftführer/in

75,00 €

15,00 €

90,00 €

stellv. Wahlvorsteher/in

70,00 €

15,00 €

85,00 €

stellv. Schriftführer/in

70,00 €

15,00 €

85,00 €

Beisitzer/in

60,00 €

15,00 €

75,00 €

 

Das per 20.04.2021 beschlossene Verpflegungsgeld bleibt dem Grunde und der Höhe nach (50,00 €) unverändert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

700,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

12102.5013000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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