Vorlage - VO-37-BO-21-273

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dem am 23.06.2021 in Kraft getretenen Baulandmobilisierungsgesetz wurde den Gemeinden weiterhin die vereinfachte Möglichkeit geschaffen, Außenbereichsflächen mittels B-Plan in Bauland umzuwidmen. Dafür wurde die dazugehörige Reglung (§ 13b BauGB) verlängert. Die Möglichkeit bleibt jedoch weiterhin nur befristet bestehen. Sofern die Gemeinden von der Regelung Gebrauch machen wollen, muss bis spätestens Ende 2022 ein sog. Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Staven, Herr Böhm, hat in diesem Zusammenhang auf die Abfrage der Verwaltung reagiert und die aus seiner Sicht in Frage kommenden Flächen vorgestellt (3 Wochneinheiten (WE) für Rossow, 6 WE für Staven, siehe Anlage). Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss vorzubereiten, über den nunmehr zu entscheiden ist.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt:

(Zutreffendes bitte ankreuzen!)

 

[  ]  die Durchführung der vereinfachten B-Plan-Verfahren nach § 13b BauGB für die vorgeschlagenen Geltungsbereiche (siehe Anlage 1 + 2). Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten zu ermitteln und in die Haushaltsplanung für 2021 einzustellen. Ggf. noch frei verfügbare Mittel können für diese Zwecke eingesetzt werden, um die Verfahren zu beschleunigen. Die von der Maßnahme profitierenden Privateigentümer sollen anteilmäßig an den Kosten beteiligt werden.

 

oder

 

[  ]  die Durchführung von vereinfachten B-Plan-Verfahren nach § 13b BauGB für die nachfolgenden Geltungsbereiche: ……bitte ausfüllen…..

 

oder

 

[  ]  keine B-Plan-Verfahren durchzuführen.

 

oder

 

[  ]  die folgende Verfahrensweise: ……bitte ausfüllen…..

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

x

Ja, abhängig von beschlossener Verfahrensweise

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: Sofern der Grundsatzbeschluss gefasst ist, sind die Kosten zu ermitteln. Im Rahmen der Auftragsvergabe für die Planungsleistungen, erfolgt dann die hier Angaben zu den finanziellen Auswirkungen.

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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Anlagen

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