Vorlage - VO-34-BO-21-477

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Gemeindevertretung wurde die Änderung der Bebauungspläne für das Gewerbegebiet „Storchennest“ und „Ihlenfeld-Nord“ beschlossen.

 

Im Zuge der Neuausweisung von Wohnbauflächen sind auch Erschließungsmaßnahmen erforderlich, die entsprechende Planungsleistungen voraussetzt. Um den Verfahrensablauf zu beschleunigen, wird dem Bürgermeister die Bevollmächtigung zur Auftragsvergabe abweichend der gelten Wertgrenzen erteilt.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt den Bürgermeister zu bevollmächtigen, abweichend der in der Hauptsatzung festgesetzten Wertgrenzen, die nachfolgenden freiberuflichen Leistungen zu vergeben:

 

-          Erschließungsplanung, Lph. 1-4 für die Erschließung des Plangebiets der 3. Änderung des B-Plans „Ihlenfeld-Nord“ bis max. 20.000 € brutto,

-          Entwurfsvermessung für den Planbereich der 3. Änderung des B-Plans „Ihlenfeld-Nord“ bis max. 10.000 € brutto und

-          Entwurfsvermessung Planbereich Gewerbegebiet „Storchennest“ bis max. 10.000 € brutto.

Die Ausfertigung der Aufträge hat bei Überschreitung der für den Bürgermeister geltenden Wertgrenze entsprechend der Formvorschriften durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zu erfolgen.

 

Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung über seine Entscheidung zu unterrichten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 x

Ja

 

ergebniswirksam

x

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über:  Kaufpreiserlöse

Gesamtkosten:

unbekannt €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

Die Höhe der Kosten kann derzeit noch nicht beziffert werden, da die Honorarangebote zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen.

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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