Vorlage - VO-32-BO-2019-369--1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn hat am 14.05.2019 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Erstellung der Satzung über den B-Plan Nr. 3 "Alte Gärtnerei Brunn" der Gemeinde Brunn beschlossen (Aufstellungsbeschluss).

 

In der Zeit vom 04.11.2019 bis einschließlich 05.12.2019 fand die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum ersten Entwurf des Bebauungsplans statt.

Danach erfolgte die Ausarbeitung des geänderten Entwurfs. Dieser wurde in der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 08.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021 ausgelegt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag (Anlage 1) erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung Brunn zur Beratung und Entscheidung vorgelegt (Abwägungsbeschluss).

 

Im Ergebnis der Abwägung ist keine erneute Auslegung erforderlich, so nunmehr als letzter Schritt der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann (Satzungsbeschluss). Zeitgleich ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

Abwägungsbeschluss:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Satzungsbeschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die vorliegende Fassung (Mai 2021) der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 „Alte Gärtnerei“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Mai 2021, Anlage 3) gebilligt.

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan mit der Begründung ist nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans

 

  1. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird zugleich bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des B-Plans Nr. 3 „Alte Gärtnerei“ angepasst wird. Der derzeit geltende Flächennutzungsplan weist die markierte Fläche als "Dorfgebiet“ aus. Die Fläche wird künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt.
    Mit der Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunn (Anlage 4) rechtswirksam.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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