Vorlage - VO-34-Fi-21-473

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin.

Eine Entlastung wird empfohlen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2019.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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