Vorlage - VO-42-BO-21-561

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach Rücksprache wurde für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED für ein anderes Konzept ein vorläufiges Angebot eingeholt. (siehe Anhang)


Nun gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen für die Umrüstung:

1. Umrüstung mit gleichbleibenen Kosten wie in den vergangenen Jahren

 Die Firma Trilux bietet der Gemeinde einen Vertrag an, die Leuchtmittel inkl.  Straßenlaternenkopf auf LED umzurüsten. Dabei zahlt die Gemeinde über rund 7               Jahre die Differenz der Einsparung der Energiekosten an die Firma Trilux und zahlt               damit die Umrüstung nach und nach ab. Eigentum und Wartung der               Straßenbeleuchtung verbleibt bei der Gemeinde. In diesem Model wird nur die               Umrüstung bezahlt.

 

2. Umrüstung + Eigentumsübertragung an e.dis (wie Vertrag in Neuendorf)

 Die e.dis bietet der Gemeinde einen Vertrag über bis zu 20 Jahren an, in der die               Gemeinde das Eigentum der Straßenbeleuchtung an die e.dis überträgt. Die               Gemeinde zahlt die Umrüstung + Sanierung und eine jährliche Pauschale zur               Wartung und               Unterhaltung der Straßenbeleuchtung an die e.dis.

 

Die Geimeinde sollte in Erwägung ziehen, den Ortsteil Neu Rhäse in die Umrüstung mit einzubeziehen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Straßenbeleuchtung umzurüsten durch das Modell wie:

 

1. Firma Trilux es anbietet umzusetzten oder

2. das Eigentum und Umrüstung der Beleuchtung durch Vertrag abzugeben.

 

Die Verwatung wird dazu aufgefordert die nächsten Schritte einzuleiten.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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