Vorlage - VO-42-BO-21-560

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Straße zum Campingplatz Gatsch Eck wurde durch die Gemeinde nie mit einem Straßennamen versehen. Nach § 51 StrWG M-V hat die Gemeinde die Aufgabe, den Straßen Namen und den Grundstücken Hausnummern zuzuteilen. Es ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe, die von den Trägern der kommunalen Selbstverwaltung als Ordnungsbehörde wahrgenommen wird.

Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, Post, Feuerwehr und den Rettungsdienst. Sobald diese Belange Bedeutung bekommen, hat die Gemeinde zu handeln.

 

Durch den Wunsch von Bürgern am Campingplatz melderechtlich eine Wohnung anzumelden, ist aufgefallen, dass der Campingplatz an sich auch noch keine Adresse hat und die Straße zum Platz nicht benannt wurde.

Dies soll mit diesem Beschluss zur Vergabe eines Straßennamens geändert werden.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe eines Straßennamens für den Forstweg auf den Flurstücken (Verlauf der Straße siehe Anlage des Beschlusses):

 Neuendorf-6-22

 Neuendorf-3-26

 Neuendorf-4-2

 Neuendorf-4-16/2

 Neu Rhäse-5/2/2

 

Der Straßenname lautet: ____________________

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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