Vorlage - VO-41-BO-21-259
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Durchführung der Maßnahme: Bau eines straßenbegleitenden Radweges als Lückenschluss zum bestehenden Radweg an der L 27 und Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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09.06.2021
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Sachverhalt
Gemäß bestehende Verwaltungsvereinbarung übernimmt die Gemeinde federführend die Arbeiten für das Land M-V, vertreten durch das Straßenbauamt Neustrelitz. Die Kosten trägt das Land M-V. Damit zunächst die Planungsleistungen vergeben werden können, wurde seitens der Verwaltung eine entsprechende Ausschreibung veranlasst. Der Bürgermeister soll mit dieser Beschlussvorlage die Ermächtigung zur Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt die Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen für den Bau eines straßenbegleitenden Radweges als Lückenschluss zum bestehenden Radweg an der L 27 (Abschnitt 035, km 2.060 bis Abschnitt 035, km 2.260) federführend im Auftrag und auf Rechnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch das Straßenbauamt Neustrelitz.
Die bestehende Verwaltungsvereinbarung wird gebilligt. Die Kosten werden vom Straßenbauamt Neustrelitz getragen.
Der Bürgermeister wird – abweichend der in der Hauptsatzung festgesetzten Wertgrenzen – ermächtigt, den Planungsauftrag für die Objektplanung der Verkehrsanlage und die landschaftsplanerischen Leistungen nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Vor der Auftragserteilung ist das Ergebnis des Vergabeverfahrens dem Straßenbauamt Neustrelitz mitzuteilen und das Benehmen herzustellen.
Die Gemeindevertretung ist über das Ergebnis des Vergabeverfahrens zu unterrichten.
Die Ausfertigung des Auftrags erfolgt entsprechend der Formvorschriften durch den Bürgermeister und dessen Stellvertreter.
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auskwirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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x |
Ja |
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ergebniswirksam |
x |
finanzwirsam |
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
90.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
60.000,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
54100.7859000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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271,8 kB
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