Vorlage - VO-40-BO-2020-284--1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Projektentwickler (K&K Projekt UG An der Landwehr 12 aus 17033 Neubrandenburg) wurde der Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung eines Sondergebiets Photovoltaikanlage gestellt.

Durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof wurde daraufhin der Aufstellungsbeschluss am 16.01.2020 (Beschluss-Nr. VO-40-BO-2020-284) gefasst.

 

In der Zeit vom 08.06.2020 bis einschließlich 10.07.2020 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf statt. Des Weiteren wurde auf Wunsch der Gemeinde am 19.10.2020 eine Einwohnerversammlung zu diesem Vorhaben durchgeführt.

 

In der Zeit vom 08.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum Entwurf statt.

Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung Blankenhof zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt (Abwägungsbeschluss).

 

Im Ergebnis der Abwägung ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich, so dass die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 1“ beschlossen werden kann (Satzungsbeschluss).

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Herr Kappenberg als Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:

Abwägungsbeschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 1“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.
    Im Ergebnis der Abstimmung des Vorhabenträgers mit dem Netzbetreiber e.dis AG wurde festgelegt, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes kein Umspannwerk errichtet wird. Für die Netzeinspeisung wurde ein Einspeisepunkt benannt, der sich in ca. 350 m Entfernung zum Solarpark befindet. Der Bebauungsplan wurde daraufhin in seinen Festsetzungen angepasst.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Offenlegungsbeschluss:

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen,
beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof den Bebauungsplan Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 1“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung.

 

4. Die Begründung (Anlage 3) einschließlich des Umweltberichts (Anlage 4) wird gebilligt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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