Vorlage - VO-40-BO-20-323-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Projektentwickler (K&K Projekt UG An der Landwehr 12 aus 17033 Neubrandenburg) wurde der Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung eines Sondergebiets Photovoltaikanlage gestellt.

 

Durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof wurde daraufhin der Aufstellungsbeschluss am 16.01.2020 (Beschluss-Nr. VO-40-BO-2020-285) gefasst.

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im sog. Parallelverfahren mit der Aufstellung der Satzung über den B-Plan Nr. 9 "Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 2".

 

In der Zeit vom 08.06.2020 bis einschließlich 10.07.2020 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf statt. Des Weiteren wurde auf Wunsch der Gemeinde am 19.10.2020 eine Einwohnerversammlung zu diesem Vorhaben durchgeführt.

 

In der Zeit vom 08.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum Entwurf statt.

Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung Blankenhof zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt (Abwägungsbeschluss).

 

Im Ergebnis der Abwägung ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich, so dass die 1. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden kann (Feststellungsbeschluss).

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Herr Kappenberg als Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:

Abwägungsbeschluss:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Feststellungsbeschluss:

 

3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der vorliegenden Fassung (Anlage 2). Die Begründung (Anlage 3).

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann orstüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

x

Nein

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Anlagen

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