Vorlage - VO-50-Fi-21-266

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern den Jahresabschluss spätestens am 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin.

 

Ein entsprechender Prüfbericht inklusive Anlagen zum Jahresabschluss liegt allen Mitgliedern des Amtsausschusses vor.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt gemäß § 60 Absatz 1 i.V.m. § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 anzuerkennen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X

Nein

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...