Vorlage - VO-50-Fi-21-265

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden. Verweigert der Amtsausschuss die Entlastung oder spricht er diese mit Einschränkungen aus, so hat er die Gründe anzugeben.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin.

Eine Entlastung wird empfohlen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Amtsvorsteher von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Amtsvorstehers für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2019.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X

Nein 

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

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