Vorlage - VO-41-BO-21-258
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme von Sachspenden nach § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M-V für die Freiwillige Feuerwehr Woggersin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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09.06.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Sachspenden ab 100 €, sofern die Entscheidung nicht dem Hauptausschuss obliegt. Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertretung über die Annahme der Sachspenden zu entscheiden hat.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Annahme von Sachspenden für die Freiwillige Feuerwehr bestehend aus FFw-Holzaxt, FFw Verbandskasten, Anhaltestab inkl. Batterie, Rettungshammer, Verbands-Kombitasche, 15 bedruckte Caps, 15 unbedruckte Caps im Gesamtwert von 555,42 € .
Die Sachspende erfolgt seitens der in der Anlage benannten Firma.