Vorlage - VO-37-BO-21-266

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Im südöstlichen Bereich des B-Plans ist eine Grünfläche als öffentliche Parkanlage festgesetzt worden. Ein Großteil der Flächen befindet sich jedoch in Privateigentum, so dass die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung auf Grund nicht umgesetzt werden kann.

 

Die Eigentümer des Flurstücks 49/31, Flur 1, Gemarkung Staven haben außerdem beantragt, dass eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen soll, da sie ihre Privatflächen nicht als öffentliche Parkanlage ausgewiesen haben wollen.

 

Im Zuge eines Änderungsverfahrens kann auch die komplette Erschließungssituation neu beurteilt und ggf. an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

 

Dieser Beschluss dient zunächst nur der grundsätzlichen Entscheidung, ob ein Änderungsverfahren eingeleitet werden soll.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schulten See“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Honorarangebote einzuholen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Als Planungsziel soll die Neuausweisung der Grünflächen erfolgen und die bestehende Erschließungssituation berücksichtigt werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (zunächst nur Grundsatzbeschluss)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...