Vorlage - VO-36-BO-21-371

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

In der Sitzung am 29.01.2020 wurde der Grundsatzbeschluss zur Schaffung der Löschwasserentnahmestelle im Gewerbegebiet gefasst. Es ist nunmehr zu entscheiden, welche Variante einer Löschwasserentnahmestelle zur Ausführung kommt.

Dazu wird auf die Anlage zu dieser Beschlussvorlage verwiesen. Aus dieser können Sie die möglichen Varianten und die daraus resultieren möglichen Kosten entnehmen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt die Umsetzung der nachfolgenden Variante:

 

[   ] Variante I

Errichtung eines Löschwasserbehälters aus Beton mit einem Nutzvolumen von 975 m³, 3 Sauganschlüssen, teilweise unterirdisch für geschätzte Gesamtkosten in Höhe von ca. 318.600 € brutto. Die Bauausführung kann nur unter Bereitstellung von Fördermittel durchgeführt werden und ist für das HH-Jahr 2022 vorgesehen.

 

[  ] Variante II

Errichtung von 2 x200 m³ Löschwasserbehälter aus PE an einem Standort (Anlage 2), Nutzvolumen insgesamt 400 m³, 2x2 Sauganschlüsse, komplett unterirdisch, für geschätzte Gesamtkosten in Höhe von ca. 365.700 € brutto. Die Bauausführung kann nur unter Bereitstellung von Fördermittel durchgeführt werden und ist für das HH-Jahr 2022 vorgesehen

 

[   ] Variante III

Errichtung von 2 x 200 m³ Löschwasserbehälter aus PE an zwei Standorten (Anlage 3)

Nutzvolumen gesamt 400 m³, 2x2 Sauganschlüsse, komplett unterirdisch, für geschätzte Gesamtkosten in Höhe von ca. 423.400 € brutto. Die Bauausführung kann nur unter Bereitstellung von Fördermittel durchgeführt werden und ist für das HH-Jahr 2022 vorgesehen

 

Für die Umsetzung einer der vorbenannten Varianten ist ein Planungsbüro mit der Erarbeitung der Leistungsphase 3-6 und optional Leistungsphase 7-9, entsprechend zu beauftragen.

Der Bürgermeister wird abweichend von § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung vom 14.11.2019 ermächtigt, nach Angebotseinholung und -prüfung durch die Verwaltung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt 15.000,00 EUR. Der Auftrag ist vom Bürgermeister und einem seiner Stellvertreter auszufertigen. Die Gemeindevertretung ist in der nach Auftragserteilung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Für die Planung einer der Varianten sind 80.000 € im Haushalt 2021 eingestellt. Die Kosten für die bauliche Umsetzung sind für das Haushaltsjahr 2022 einzuplanen.

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

230.000,00 €

Gesamtkosten:

80.000,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

12600.0739000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

Ein Eigenanteil i.H.v. 150.000 € wurde mit der Planung 2020 eingestellt. Dieser Betrag wird in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

Loading...