Vorlage - VO-35-BO-21-457

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Ergebnis der Bauausschusssitzung am 03.03.2021 wurde seitens des Bürgermeisters die Verwaltung damit beauftragt, für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Dorfstraße Neverin an den Standorten Feuerwehr und Gehweg an der Sporthalle eine entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung am 10.03.2021 vorzubereiten.

 

Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung an den jeweiligen Standorten fallen Kosten in Höhe von

  1. Dorfstraße, Bereich Feuerwehr – ca. 3.400 € brutto und
  2. Dorfstraße, Bereich Gehweg Sporthalle ca. 9.100 € brutto

an.

 

Für die Vergabe der Bauleistungen sind die gesetzlichen Vergabebestimmungen zu beachten und einzuhalten. Eine Auftragserteilung kann erst nach Freigabe des Haushaltes erfolgen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Erweiterung der Straßenbeleuchtung an den Standorten Dorfstraße Neverin, Bereich Gehweg an der Sporthalle und an der Feuerwehr.

Die Vergabe der Bauleistung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vergabebestimmungen und nach Freigabe des Haushaltes 2021.

Der Bürgermeister wird abweichend von § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 2. Änderung zur Hauptsatzung vom 18.12.2020 ermächtigt, nach Angebotseinholung und -prüfung durch die Verwaltung, den Auftrag für den nachfolgenden Straßenabschnitt an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen:

1.Erweiterung Straßenbeleuchtung Dorfstraße Neverin, Bereich Gehweg an der Sporthalle

 

Diese Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt 10.000,00 EUR.

Der Auftrag ist vom Bürgermeister und einem seiner Stellvertreter auszufertigen. Die Gemeindevertretung ist in der nach Auftragserteilung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.

 

Für die Vergabe der Bauleistung „Erweiterung Straßenbeleuchtung Standort, Dorfstraße, Bereich Feuerwehr“ findet der Vergabeerlass (VgE M-V), Punkt 1 (Direktauftrag) vom 12.12.2018 entsprechend Anwendung. Der Auftrag ist vom Bürgermeister und einem seiner Stellvertreter auszufertigen. Die Gemeindevertretung ist in der nach Auftragserteilung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Auftragsvergabe zu informieren

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Die Gesamtkosten belaufen sich für beide Standorte auf ca. 12.500 € brutto

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

15.000,00 €

Gesamtkosten:

12.500,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

54100.0487100

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: Diese Investition wird aus dem Haushaltsansatz 2020 übertragen.

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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