Vorlage - VO-42-BO-21-544

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Vorbereitung der Erschließungsmaßnahmen des neuen Wohngebiets ist eine Umsiedlung der Zauneidechsen in ein neu zu errichtendes Ersatzhabitat erforderlich.

 

Diese Leistung (Errichtung Ersatzhabitat, Aufstellen eines Reptilienschutzzauns, Staffelmahd begleitend zum Absammeln der Zauneidechsen) müssen extern vergeben werden.

 

Für die ökologische Baubegleitung dieser Maßnahme liegt bereits ein Angebot der Firma Grünspektrum vor, welches durch die Gemeindevertretung bestätigt werden muss (Anlage 1). Die dort aufgeführte Teilleistung Pos. 1 (Konzipierung Zauneidechsen-Ersatzhabitat für 880,00 € netto) musste bereits beauftragt werden, damit durch Grünspektrum das Leistungsverzeichnis für die o.g. extern zu vergebene Leistung erstellt werden konnte.

Da der Gesamtpreis der Maßnahme über der 5.000 €-Wertgrenze des Bürgermeisters liegt, ist nunmehr ein Beschluss erforderlich.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:

 

  1. die Vergabe der Leistung zur Konzeption des Ersatzhabitats für die Zauneidechsen und die ökologische Baubegleitung an die Firma Grünspektrum mit einer Nettoangebotssumme in Höhe von insgesamt 5.155,15 € (Anlage 1). Damit wird die bereits in Auftrag gegebene Konzipierung des Zauneidechsen-Ersatzhabitats (Anlage 2) mit einer Nettoangebotssumme in Höhe von 880,00 € genehmigt.
  2. die Einholung von Angeboten für die extern zu beauftragenden Leistungen (Errichtung Ersatzhabitat, Aufstellen eines Reptilienschutzzauns, Staffelmahd begleitend zum Absammeln der Zauneidechsen – entsprechend Pos. 3, 4 und 5 des Angebots der Firma Grünspektrum vom 29.09.2020). Der Bürgermeister wird außerdem ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Diese Ermächtigung gilt auch ausdrücklich für eine Auftragssumme, die oberhalb der Wertgrenze gemäß § 6 der Hauptsatzung liegt. Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung entsprechend zu unterrichten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

x

Ja

 

ergebniswirksam

x

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

1.200.000,00 €

Gesamtkosten:

6.134,63 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

51100.0960012

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

x

Nein – die Kosten für das Monitoring des Zauneidechsen-Ersatzhabitats in den folgenden 2 Jahren sind hier bereits berücksichtigt worden

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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