Vorlage - VO-34-BO-21-458

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Neuenkirchen ist seit längerem darum bemüht, im Rahmen der Daseinsvorsorge die Spielplätze in den Ortsteilen der Gemeinde zu erneuern und zu erweitern.


Für Kleinprojekte dieser Art besteht die Möglichkeit der Förderung im Rahmen des LEADER- Förderprogramms.

Um die Maßnahmen nicht ins Stocken geraten zu lassen, sollen schnellstmöglich die Förderanträge gestellt werden.

Von den zuständigen Gremien der Gemeinde wurden mögliche Spielgeräte für die Erweiterung ausgesucht (siehe Anlage 1).


Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 20.500,00 €.

Der Eigenanteil in Höhe von 4.100,00 € ist im Haushalt 2021 einzuplanen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt den Ausbau und die Erweiterung der Spielplätze in den Ortsteilen der Gemeinde.

Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung wird beauftragt, die Fördermittelanträge vorzubereiten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fördermittelanträge schnellstmöglich zu stellen.

Die Errichtung erfolgt, sobald die Fördermittelanträge positiv beschieden wurde und die finanzielle Planung dies zulässt.

Im Falle eines positiven Fördermittelbescheides wird das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung beauftragt, die Leistungen in Abstimmung mit Bürgermeister und Bauausschuss auszuschreiben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  x   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

20.000,00 €

Gesamtkosten:

4.100,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

42401.5232200

 

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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Anlagen

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