Vorlage - VO-34-BO-21-457

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Interesse des Schutzes von Fußgängern und Radfahrern beabsichtigt die Gemeinde Neuenkirchen die Straßenbeleuchtung entlang des Radweges am Storchennest in Ihlenfeld und am Pastorenweg in Neuenkirchen zu erweitern (siehe Anlage 1 und 2).
 

Für Kleinprojekte dieser Art besteht die Möglichkeit der Förderung im Rahmen des LEADER-Föderprogrammes.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt den Bau bzw. die Erweiterung der Straßenbeleuchtung des Radweges am Storchennest und am Pastorenweg.

Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung wird beauftragt, den Fördermittelantrag vorzubereiten.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fördermittelantrag schnellstmöglich zu stellen.

 

Die Errichtung erfolgt, sobald der Fördermittelantrag positiv beschieden wurde und die finanzielle Planung dies zulässt.

Im Falle eines positiven Fördermittelbescheides wird das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung beauftragt, die Leistungen in Abstimmung mit Bürgermeister und Bauausschuss auszuschreiben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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Anlagen

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