Vorlage - VO-34-BO-21-455

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinde Neuenkirchen bestehen zum derzeitigen Zeitpunkt keine ausreichenden Löschwasserkapazitäten, um die Erfordernisse des Löschwasser–Grundschutzes abzudecken.

 

Um diesen Missstand zu beheben, wurden verschiedene Möglichkeiten der Löschwasserbereitstellung in Betracht gezogen.

 

Die kostengünstigste und wirtschaftlichste Variante stellen einzelne im Ort verteilte Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von ca. 50 m3 (1 Stunde)  bzw 100 m³ (2 Stunden) dar.

 

Die Kosten für einen Löschwasserbehälter belaufen sich auf

 

ca. 125.000,00€ je 100 m³-Behälter

bzw. ca. 75.000,00€ je 50 m³-Behälter

_________________________________________________________________________

Aufteilung der Kosten bei 100 m³-Behälter

 

Löschwassertank: ca. 45.000,00€

Erdarbeiten: ca. 45.000,00€

Sonstiges: Erstbefüllung des Tanks, Fachplaner, Grunderwerb etc.  ca. 35.000,00 €
Summe Herstellkosten: 125.000,00€ /Stück

 

Wie in Anlage 1 und 2 dargestellt besteht ein Bedarf von Löschwasserbehältern im:

Bienenweg Neuenkirchen 100 m³

Stüweneiche Ihlenfeld 50 m³

Sonnenkamp Ihlenfeld 50 m³

 

 

Für die Maßnahme besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Förderung
in Höhe von 90 % jedoch maximal 75.000,00€.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Errichtung von drei Löschwasserbehältern gemäß Anlage 1 und 2.
Die Errichtung erfolgt, sobald die finanzielle Planung dies zulässt.

Die genaue Platzierung der Löschwasserbehälter wird in einer späteren Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen.

Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung wird beauftragt, Angebote für die erforderlichen Planungen der Maßnahme einzuholen und die Fördermittelanträge vorzubereiten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, abweichend von § 6 der Hauptsatzung
das wirtschaftlichste Angebot für die Planung bis zu einer Höchstgrenze von jeweils 15.000,00€ zu beauftragen.
Der Bürgermeister hat nach Auftragserteilung die Gemeindevertretung in der auf die Beauftragung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Vergabe der Planungsleistung zu informieren.
Der Beauftragte Planer und die Höhe des Planungshonorares sind bekannt zu geben.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  x   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

15.000,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: Die Planungskosten werden aus den liquiden Mitteln finanziert. Die Errichtung der LWES ist für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehen.

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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