Vorlage - VO-42-BO-2020-486-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 13.02.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin den Beschluss über die Aufstellung der 4. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ gefasst.

 

Durch das beauftragte Planungsbüro wurde nunmehr der Entwurf erarbeitet und in der Sitzung des Bauausschusses am 03.02.2021 beraten. Der Entwurf liegt nunmehr der Gemeindevertretung zur Billigung vor.

 

Der bestätigte Entwurf ist danach öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung sind von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einzuholen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ der Gemeinde Wulkenzin (Anlage 1) mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 2) wird in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom Februar 2021) gebilligt. Bestandteil der Begründung ist auch die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung vom 08.10.2020 (Anlage 3)

2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ der Gemeinde Wulkenzin und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung der Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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