Vorlage - VO-37-BO-20-251-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven hat am 01.12.2020 mit der Beschluss-Nr. VO-37-BO-20-251 den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 3 für das Gebiet "Bahndamm in Staven" der Gemeinde Staven gefasst. Dieser Beschluss soll nunmehr hinsichtlich der Planungsziele konkretisiert werden.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt, den Beschluss über die Aufstellung einer Satzung
über den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet "Bahndamm in Staven" der Gemeinde Staven vom 01.12.2020 (Nr. VO-37-BO-20-251) wie folgt zu konkretisieren:

Planungsziel ist unter anderem die Ausweisung eines Sondergebietes „Reiterhof“ auf Flächen nördlich des Bassower Wegs, in dem Reitplätze und -hallen, Anlagen und Gebäude für die Pferdehaltung und entsprechende Wirtschaftsgebäude zulässig sein sollen. Darüber hinaus sollen Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen werden. Im gesamten Plangebiet ausgeschlossen werden sollen Anlagen zur Haltung und zur Aufzucht von Hennen, Junghennen, Mastgeflügel, Truthühnern, Rindern, Kälbern, Mastschweinen, Sauen und Ferkeln.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

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