Vorlage - VO-38-BO-21-513

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur weiteren Bearbeitung der Förderanträge wird von der Gemeinde der Grundsatzbeschluss zum Bau und zur Finanzierung benötigt.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen fasst in ihrer heutigen Sitzung den Grundsatzbeschluss zum Bauvorhaben „Neubau Kita in Trollenhagen“.

Zur Finanzierung sind entsprechenden Eigenmittel einzuwerben.

Die Realisierung ist in Abhängigkeit der Fördermittelzusage für 2021-2022 vorgesehen.

Die Eigenmittel sind in den Haushalt 2021 einzustellen..

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Finanz. Auswirkung

Das Investitionsvolumen beläuft sich auf 1.735.792 € brutto. Die beantragten Fördermittel belaufen sich auf ca. 1.579.355 €. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 

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