Vorlage - VO-32-BO-21-439

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur weiteren Bearbeitung der Förderanträge wird von der Gemeinde ein Grundsatzbeschluss zur Durchführung und Finanzierung des Bauvorhabens benötigt.
 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Baudurchführung und Finanzierung des Bauvorhabens „Umbau Gutshaus Brunn zur Einzelnutzung als Kindertageseinrichtung“.

Die Realisierung ist nur unter Bereitstellung von Fördermitteln umsetztbar. Die Umsetzung des Vorhabens ist für den Zeitraum 2022 bis 2023 vorgesehen. Die benötigten Eigenmittel sind in den Haushalten 2022/2023 einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Gesamtkosten des Bauvorhabens betragen 2.380.880 € brutto. Die beantragten Fördermittel belaufen sich auf ca. 2.232.075 €.Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 

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