Vorlage - VO-40-BO-21-327

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Geldspende ab 100 €, sofern die Entscheidung nicht dem Hauptausschuss obliegt. Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertretung über die Annahme der Geldspende zu entscheiden hat.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Annahme einer Geldspende für die Freiwillige Feuerwehr Chemnitz in Höhe von 5.000 € von der Firma AKE Projekt UG (haftungsbeschränkt), Zu den Linden 29, 17192 Waren (Müritz).
 

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Finanz. Auswirkung

 

 Mehreinnahmen im laufenden Haushalt

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

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