Vorlage - VO-34-BO-21-446

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Über die Wehrführung wurde an die Gemeindevertretung und Verwaltung am 29.06.2020 der Antrag auf Grundsatzentscheidung durch die Gemeindevertretung zur Ersatzbeschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges in den nächsten 3 bis 5 Jahren eingereicht. Bei dem jetzigen Einsatzfahrzeug handelt es sich um ein LF 16/12, aufgrund fehlender Standardbeladung abgestuft auf LF 8/6 , Baujahr 1994. In den letzten Jahren musste sich das Fahrzueg häufig Reparaturen unterziehen. Ein Durchsicht hat ergeben, dass der Rahmen teilweise stark durchgerosstet ist und nur noch eine Frage der Zeit ist, wann dieser bricht. Weiterhin weist das Fahrzeug Undichtheiten an der Heckpumpe (letzte Druckprüfung lag im Grenzbereich), Undichtheiten an der Schnellangriffshaspel und an den Türdichtungen auf . Seit der Beschaffung des gebrauchten LF im Jahre 2007, gab es einerseits einen stetigen Zuwachs der Einwohnerzahlen und andererseits erhöhte Gefahren - und Aufgabenpotenziale in der Gemeinde. Z.B. erhöhtes Verkehrsaufkommen auf den Straßen im Gemeindegebiet, Erweiterungen von Wohngebieten und Nutzung von erneuerbarer Energien, so dass das 26 Jahre alte Fahrzeug nicht mehr dem heutigen technischen Standard und Bedarft entspricht.

Im Ergebnis des Vorentwurfes zur Brandschutzbedarfsplanung wurde entsprechend der Gefahreneinstufung ermittelt, dass für die Freiwillige Feuerwehr Neuenkirchen-Ihlenfeld einsatztaktisch nur ein Löschfahrzeug (LF 10) in Betracht zu ziehen ist. ImHinblick Wohnungsbausystem und der Eintreffzeiten der Drehleiter an den Standorten Ihlenfeld und Neuenkirchen muss eine Schiebleiter vorgehalten werden. Diese ist bereits vorhanden und kann auf dem neuen Fahrzeug verlasstet werden.

Für die Neubeschaffung eines LF 10 mit der Zusatzbeladung "Schiebleiter" wurden entsprechende Infoangebote abgefordert. Vorerst liegt uns nur ein Angebot der Firma Rosenbauer vor. Die Kosten für ein DIN-gerechtes Löschfahrzeug LF 10 mit der entsprechenden Zusatzbeladung "Schiebleiter" liegen derzeit bei ca. 415.000 € brutto. Dieser Preis gilt nur für ein Jahr. Danach sind jährlich mit einer Preisanpassung von 3 % zu rechnen. Sonderzubehörd bzw-. eventuelle Umbauten sind im Preis niccht enthalten. Hier sollten ggf. nachmal ca. 5 % Mehrkosten aufgeschlagen werden.

Ausgegangen von einer möglichen Beauftragung im Jahre 2024,liegen die Anschaffungskosten für ein NEU-Fahrzeug bei ca. 475.000 € brutto.

Für die Beschaffung besteht die Möglichkeit der Beantragung von Fördermittel beim Landkreis MSE und beim Land M-V.  Bei einer Drittförderung hat die Gemeinde einen Eigenanteil von ca. 158.400 € aufzubringen.

 

Erfahrungsgemäß bedarf es einer Vorlaufzeit von ca. 2-3 Jahren, hinzu kommen die lange Lieferzeiten von Einsatzfahrzeugen, die momentan bei ca. 12-18 Monaten liegen.

 

Ein Förderantrag sollte daher zeitnah gestellt werden.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neuenkirchen fasst in ihrer heutigen Sitzung den Beschluss zur Ersatzbeschaffung eines normgerechten  Einsatzfahrzeuges - Löschfahrzeug LF 10 mit Zusatzbeladung "Schiebleiter" - für die Freiwillige Feuerwehr Neuenkirchen -Ihlenfeld. Die Beschaffung steht in Abhängigkeit des Ergebnisses der Brandschutzbedarsplanung. Gegebenenfalls ist das Benehmen mit dem Landkreis MSE herzustellen.

Für die Fahrzeugneubeschaffung sind zeitnah entsprechende Fördermittel einzuwerben.

Die Investition ist in den Haushalt 2024 einzustellen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

D ie Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 475.000 €. Bei einer Fördermittelzusage in Höhe von 316.600 € hat die Gemeinde einen Eigenanteil von 158.400 € aufzubringen. Die Investition ist in den Haushalt 2024 einzustellen.

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

 

 

 

 

 

 

Loading...