Vorlage - VO-36-BO-21-365

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Straßenbeleuchtungen in der Gemeinde Sponholz sollen auf LED-Beleuchtung umgerüstet werden.

 

Eine Möglichkeit e.dis:

Die Gemeinde Wulkenzin hat die Straßenbeleuchtung im letzten Jahr an die Firma e.dis übertragen. Mit dem so genannten Lichtvertrag überträgt die Gemeinde das Eigentum an die e.dis für 20 Jahre. Die Gemeinde zahlt 10 Jahre einen Investitionszuschuss und anschließend nur noch die Energie- und Betriebskosten. Jegliche Reparaturen und Wartungsarbeiten werden durch die e.dis übernommen. Zusätzliche Kosten entstehen nicht. Die Straßenbeleuchtung wird auf dem neusten Stand Technik gebracht und weiter erhalten.

 

Alternativ kann die Gemeinde die Umrüstung selbst durch qualifizierte Firmen durchführenlassen. Dabei trägst sie jegliche Kosten selbst.

 

Die Kostengegenüberstellung sind im Anhang dargestellt.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Sponholz beschließt die Straßenbeleuchtung: (bitte eine Option auswählen)

 

- weiter selber zu betreiben und die Umrüstung durch Firmen durchzuführen. Eine entsprechende Ausschreibung soll vorbereitet werden. Fördermöglichkeiten werden geprüft.

 

- bei Ausfall von Leuchtmitteln diese nach und nach auf LED umzurüsten.

 

- zu verkaufen. Ein entsprechendes Angebot soll von der Firma e.dis eingeholt werden. Vorerst soll mit folgendem Ortsteil _____________ begonnen werden.

 

- weiterer Vorschlag: ____________________

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

n

Nein

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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