Vorlage - VO-31-BO-2020-185-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung vom 08.06.2020 wurde ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass die Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Feuerwehr zu senken sind.

Der Beschluss vom 17.12.2020 wird mit dieser erneuten Abstimmung korrigiert.

 

Zu den Vorstandsmitgliedern gehören lt. Satzung der Feuerwehr Beseritz:

- Gemeindewehrführer

- Stellv. Gemeindewehrführer

- Schriftwart

- Zugführer

- Gruppenführer

- Gerätewart

- Jugendfeuerwehrwart

 

Gemäß Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind den Funktionsträgern Gemeindewehrführer und Stellv. Gemeindewehrführern Entschädigungen zu zahlen. Die an die jeweiligen Funktionsträger, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben, zu zahlende Aufwandsentschädigung darf folgende monatliche Höchstbeträge nicht überschreiten:

- Gemeindewehrführer 170 Euro

- Stellvertreter    85 Euro

(§ 2 Abs. 1 + 2 FwEntschVO M-V)

 

Der Gemeindewehrführer erhält derzeit 150 Euro/Monat und der Stellvertreter 75 Euro/Monat.

 

Für Personen die besondere Aufgaben wahrnehmen, z.B. Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiterinnen und Leiter einer Einsatzabteilung können Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.

 

Die Sicherheitsbeauftragte erhält derzeit 20 Euro/Quartal

Der Jugendwart würde bei Gründung der Jugendfeuerwehr 50 Euro/Monat erhalten.

 

 

 

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr ab dem 01.01.2021 auf folgende Beträge zu senken:

         bisherige Beträge
Gemeindewehrführer   130 €/Monat   150 €/Monat
Stellv. Gemeindewehrführer    65 €/Monat     75 €/Monat
Sicherheitsbeauftrage     15 €/Quartal     20 €/Quartal

Jugendwart (noch nicht aktiv)    40 €/Monat     50€/Monat

 

Gleichzeitig wird der Beschluss vom 17.12.2020 zurückgenommen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 2.880 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  wird in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von                € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von                

 

 

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