Vorlage - VO-31-BO-2020-185-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Beseritz gem. Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V vom 28.22.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz
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Entscheidung
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15.02.2021
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Sachverhalt
In der Sitzung vom 08.06.2020 wurde ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass die Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Feuerwehr zu senken sind.
Der Beschluss vom 17.12.2020 wird mit dieser erneuten Abstimmung korrigiert.
Zu den Vorstandsmitgliedern gehören lt. Satzung der Feuerwehr Beseritz:
- Gemeindewehrführer
- Stellv. Gemeindewehrführer
- Schriftwart
- Zugführer
- Gruppenführer
- Gerätewart
- Jugendfeuerwehrwart
Gemäß Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind den Funktionsträgern Gemeindewehrführer und Stellv. Gemeindewehrführern Entschädigungen zu zahlen. Die an die jeweiligen Funktionsträger, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben, zu zahlende Aufwandsentschädigung darf folgende monatliche Höchstbeträge nicht überschreiten:
- Gemeindewehrführer 170 Euro
- Stellvertreter 85 Euro
(§ 2 Abs. 1 + 2 FwEntschVO M-V)
Der Gemeindewehrführer erhält derzeit 150 Euro/Monat und der Stellvertreter 75 Euro/Monat.
Für Personen die besondere Aufgaben wahrnehmen, z.B. Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiterinnen und Leiter einer Einsatzabteilung können Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.
Die Sicherheitsbeauftragte erhält derzeit 20 Euro/Quartal
Der Jugendwart würde bei Gründung der Jugendfeuerwehr 50 Euro/Monat erhalten.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr ab dem 01.01.2021 auf folgende Beträge zu senken:
bisherige Beträge
Gemeindewehrführer 130 €/Monat 150 €/Monat
Stellv. Gemeindewehrführer 65 €/Monat 75 €/Monat
Sicherheitsbeauftrage 15 €/Quartal 20 €/Quartal
Jugendwart (noch nicht aktiv) 40 €/Monat 50€/Monat
Gleichzeitig wird der Beschluss vom 17.12.2020 zurückgenommen.
Finanz. Auswirkung
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Ja |
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Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 2.880 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: wird in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
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Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
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Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
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außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
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Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
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Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
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Folgekosten in Höhe von € |