Eilantrag - VO-32-ZDFi-20-434

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brunn hatte in der ursprünglichen Genehmigung einen Kassenkredit in Höhe von 350.800 €. In der Haushaltsdurchführung 2020 wurde festgestellt, dass die geplanten Einzahlungen nicht wie geplant, erreicht werden. Dabei handelt es sich u.a. um Einzahlungen aus den Kompensationsbeiträgen, der Regenentwässerung für die Ortsdurchfahrt Brunn, Grundstücksverkäufen und den Einzahlungen aus dem Flächentausch mit der DEGES.

Die Abrechnung für die Einzahlungen für die Ortsdurchfahrt Brunn kann erst erfolgen, wenn die Abschlussrechnungen für diese Maßnahme vorliegen. Die letzten Abschlussrechnungen sind im November / Anfang Dezember eingetroffen, so dass jetzt die Abrechnungen gegenüber den Fördermittelgebern erfolgen kann. Eine Einzahlung der ausstehenden Zahlungen kann dann nicht mehr im Haushaltsjahr 2020 erfolgen.

Die Erhöhung des Kassenkredits auf 550.800 € dient zur Sicherstellung der Liquidität der Gemeinde Brunn und wird als Zwischenfinanzierung, bis die entsprechenden Fördermittel- und Kompensationsbeiträge vollständig eingezahlt sind, gesehen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Brunn in der vorliegenden Fassung.

Die Nachtragshaushaltssatzung ändert nur die Höhe des benötigten Kassenkredits für die Gemeinde Brunn für das Haushaltsjahr 2020, um die Zahlungsfähigkeit für das gesamte Haushaltsjahr 2020 sicherzustellen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  X   

Ja, Sicherstellung der Liquidität für das Haushaltsjahr 2020

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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