Vorlage - VO-32-BO-20-432

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Parkstraße Roggenhagen befindet sich auf dem Flurstück 77, der Flur 3 in der Gemarkung Roggenhagen.

Die Parkstraße ist eine Gemeindestraße in Straßenbaulast der Gemeinde Brunn. Eigentümer der Verkehrsfläche ist die Gemeinde. Gebaut wurde die Straße in den 50-iger Jahren und gilt damit als fiktiv öffentlich gewidmet.

 

Die Parkstraße in Roggenhagen wurde im 1. Abschnitt (Anlage 1 roter Bereich) im Jahr 2019 auf eine Breite von durchschnittlich 4,20 m saniert.

Diese Breite ist für den Anliegerverkehr und eine Belastung von 3,5 t ausreichend.

Ein Begegnungsverkehr LKW/PKW ist ohne Ausweichmanöver über den Fußweg nicht möglich.

Eine höhere Belastungsklasse ist auf Grund des Unterbaus nicht möglich.

Eine Ertüchtigung des Unterbaus steht in keinem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Der landwirtschaftliche Verkehr kann über die Bahnhofsstraße (welche uneingeschränkt nutzbar ist) und den 2. Abschnitt der Parkstraße (Anlage 1 grüner Bereich), welche im Jahr 2020 saniert wurde, erfolgen.

Alle Anwohner des betroffenen Abschnittes der Teileinziehung wurden durch das Amt Neverin befragt und haben das Vorhaben befürwortet.

Alle anliegenden Bauern wurden durch das Amt Neverin befragt und haben das Vorhaben befürwortet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Teileinziehung der öffentlichen Gemeindestraße „Parkstraße“ in Roggenhagen im in der Anlage 1 beschriebenen Bereich.

Die Belastungsklasse soll auf 3,5 t minimiert und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden.

Die Zulässigkeit der Nutzung durch Fahrzeuge des Betriebs- und Versorgungsdienstes soll weiterbestehen.

Das Amt Neverin wird beauftragt, die Teileiziehung gemäß § 9 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Behörde zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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Anlagen

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