Vorlage - VO-35-BO-20-450

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In Glocksin bestehen zum derzeitigen Zeitpunkt keine ausreichenden Löschwasserkapazitäten, um die Erfordernisse des Löschwasser–Grundschutzes abzudecken.  

Die kostengünstigste und wirtschaftlichste Variante stellt in Glocksin die Löschwasserentnahme aus dem Glocksiner See dar.

Die Kosten zur Errichtung einer DIN- gerechten (gemäß DIN 14210) Löschwasserentnahmestelle, welche den Ansprüchen für dauerhafte Nutzbarkeit und Wartung gerecht wird, sowie die erforderliche Aufstellfläche für ein Löschfahrzeug inkl. Saugrohranschloss werden sich für Planung und Errichtung auf ca. 100.000,00€ belaufen.

Pro Maßnahme besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Förderung in Höhe von 90% jedoch maximal 75.000,00€.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle am See in Glocksin.

Die genaue Lage ist zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Bauleitplanung abzustimmen.

Die Errichtung erfolgt sobald die finanzielle Absicherung dies zulässt.

Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung, wird beauftragt Angebote für die erforderliche Planung der Maßnahme einzuholen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, abweichend von § 7 der Hauptsatzung,  

das wirtschaftlichste Angebot für die Planung bis zu einer Höchstgrenze von 15.000,00 € zu beauftragen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

   x  

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: Diese Maßnahme wird in den Haushalt 2021 eingestellt.

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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