Vorlage - VO-31-BO-20-189
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Löschwasserbehältern in Beseritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Verfasser:
- Jungmann, Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz
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Entscheidung
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17.12.2020
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Sachverhalt
In Beseritz bestehen zum derzeitigen Zeitpunkt keine ausreichenden Löschwasserkapazitäten, um die Erfordernisse des Löschwasser–Grundschutzes abzudecken.
Um diesen Missstand zu beheben wurde verschiedene Möglichkeiten der Löschwasserbereitstellung in Betracht gezogen.
Die kostengünstigste und wirtschaftlichste Variante stellen einzelne im Ort verteilte Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 100 m³dar.
Die Kosten für einen Löschwasserbehälter belaufen sich auf
ca. 100.000,00€ je 100m³-Behälter
Löschwasserbehälter: ca. 40.000,00€
Erdarbeiten: ca. 40.000,00€
Sonstiges: Erstbefüllung des Tanks, Fachplaner etc. ca. 20.000,00 €
Summe Herstellkosten: 100.000,00€
Wie in Anlage 1 dargestellt besteht ein Bedarf von drei Löschwasserbehältern in Beseritz im den Grundschutz sicherzustellen.
Pro Maßnahme besteht die Beantragung einer Förderung in Höhe von 90% jedoch maximal 75.000,00€.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt die Errichtung von drei im Ort verteilten Löschwasserbehältern gemäß Anlage 1.
Die Errichtung erfolgt sobald die finanzielle Planung dies zulässt, nach folgender Priorität:
1. Löschwasserbehälter 100m³ im Ortskern (Nr. 1 lt. Anlage 1)
2. Löschwasserbehälter 100m³ in der Dishleyer Straße (Nr. 2 lt. Anlage 1)
3. Löschwasserbehälter 100m³ an der Feuerwehr / altes Wasserwerk) (Nr. 3 lt. Anlage 1)
Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung, wird beauftragt Angebote für die erforderlichen Planungen der Maßnahme einzuholen.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, abweichend von §6 der Hauptsatzung, das wirtschaftlichste Angebot für die Planung bis zu einer Höchstgrenze von 15.000,00€ zu beauftragen.
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auskwirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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x |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirsam |
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
300.000,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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