Vorlage - VO-38-BO-20-505

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Trollenhagen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) gesetzliches Mitglied des Verbandes "Obere Havel/Obere Tollense" und hat an den Verband Verbandsbeiträge zu zahlen.

Die Gemeinde hat diese Beiträge auf die Eigentümer der jeweiligen Grundstücke umzulegen. Dazu ist eine entsprechende Gebührensatzung zu erstellen; Grundlage dafür ist eine Kalkulation, die regelmäßig anzupassen ist.

Im Jahr 2020 wurde der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) vorgenommen und die Kostenunterdeckung der Gemeinde Trollenhagen aus den Jahren 2016-2019 ausgeglichen.

Ab dem Jahr 2021 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum und es wird der Verbandsbeitrag lt. Beitragsbescheid aus dem Jahr 2020 als Grundlage für die Kalkulation herangezogen. Damit der neue Gebührensatz zur Anwendung kommen kann, um die Ausgaben der Beiträge decken zu können, ist eine Änderung und Beschlussfassung der o. g. Satzung erforderlich.

Die Gemeinde Trollenhagen hat an den Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ einen Beitrag i. H. v. 7,91 € zu zahlen. Damit eine Umlage der Gebühren auf die Eigentümer erfolgen kann, muss die Mindestgebühr i. H. v 7,50 € angepasst werden. Für die Gemeinde Trollenhagen liegen nur 6 Flurstücke, welche mit der Mindestgebühr berechnet werden, im Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“. Um nach Abzug der Summe aus der Mindestgebührenberechnung einen positiven restlichen Umlagebeitrag zu erhalten, muss die Mindestgebühr auf 1,00 € festgelegt werden.

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Trollenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Havel/Obere Tollense" in der vorliegenden Fassung.

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

  Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja, i.H.v. 7,91 €

x 

ergebniswirksam

x

finanzwirsam

 

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Anlagen

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