Vorlage - VO-38-BO-20-503

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 20.11.2020 stellte ein ortsansässiges Unternehmen den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans (B-Plan), da der Produktionsstandort erweitert werden soll. Der Antrag ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt (nichtöffentlich).

Das Unternehmen möchte den Standort nach Norden erweitern und mit einer weitere Produktionshalle bebauen. Da sich dieser Bereich jedoch bauplanungsrechtlich im Außenbereich befindet ist die Änderung des B-Plans Nr. 9 "Gewerbe- und Ausstellungsfläche Hellfeld an der B96" erforderlich.

Die Gemeinvertretung hat nunmehr grundsätzlich über diesen Antrag zu entscheiden.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 "Gewerbe- und Ausstellungsfläche Hellfeld an der B96":

 

[  ] abzulehnen.

 

[  ] zu befürworten.

Die Planänderung erfolgt auf Kosten des Antragstellers. Die Gemeinde stellt hierfür

keine finanziellen Mittel bereit. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag

zur Übernahme sämtlicher Kosten, die mit dieser Planänderung einhergehen, zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  Des Weiteren ist ein geeignetes Planungsbüro mit der Änderung des B-Plans zu

  beauftragen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

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