Vorlage - VO-37-BO-20-248

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  Auf der Grundlage der am 29.09.2020 beschlossenen Schutzzielen, ist für die Feuerwehr Staven zukünftig ein Löschfahrzeug LF 10 mit dreiteiliger Schiebleiter vorzuhalten. Das derzeit vorhandene Löschfahrzeug LF8/6 entspricht 22 Jahre nach Indienststellung nicht mehr einem Erstangriffsfahrzeug nach heutigem Standard.

Für die Ersatzbeschaffung mittels Förderung bedarf es einer Vorlaufzeit von mind. 2-3 Jahren. Die Auslieferungszeit für eine LF 10 beträgt heutzutage auch bereits mind. 18 Monate. Der Gemeinde wird daher vorgeschlagen den Grundsatzbeschluss für die Ersatzbeschaffung zufassen und bereits jetzt entsprechende Fördermittel zu beantragen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven fasst in ihrer heutigen Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines neuen Löschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Staven bis spätestens 2025. Für die Ersatzbeschaffung sind entsprechende Fördermittel einzuwerben. Die Eigenmittel sind in den Haushalt 2023 einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

r Jahr

i.H.v.

 

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